Warum Mitglied werden?
Freundschaft, Reisen, Veranstaltungen, Sportwettbewerbe, Seminare und Stipendien, Sammlertreffen, Fachaustausch, Treffen mit Kollegen aus aller Welt, die Möglichkeit, Mitglied im größten Polizeiverband der Welt zu werden.... die Liste ist endlos!
Die Mitgliedschaft wird von unseren nationalen Sektionen verwaltet. Um Mitglied zu werden, besuchen Sie bitte die Seite der jeweiligen nationalen Sektion. Wenn Ihr Land aufgelistet ist, können Sie sich direkt an ihn wenden, um weitere Informationen über den Beitritt zu uns anzufordern oder sich online anzumelden.
Wenn Ihr Land nicht gelistet ist, bedeutet dies, dass es dort derzeit keine IPA-Sektion gibt; Sie können jedoch trotzdem berechtigt sein, als Foreign Associate Member einer bestehenden Sektion beizutreten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das International Administration Centre unter iac@ieb-ipa.org.
Arten und Erwerb der Mitgliedschaft
1. Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft können nur im Aktiv- oder Ruhestand befindliche Angehörige eines österreichischen Exekutivwachkörpers und zwar der Polizei, der Justizwache, der Zollwache, des Kriminalbeamtenkorps oder im Aktiv- oder Ruhestand befindliche Personen erwerben, die auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung Exekutivdienst versehen oder versehen haben.
2. Eingeschränkte Mitgliedschaft
Die eingeschränkte Mitgliedschaft können nur im Aktiv- oder Ruhestand befindliche Angehörige eines österreichischen Exekutivwachkörpers und zwar der Polizei, der Justizwache, der Zollwache, des Kriminalbeamtenkorps oder im Aktiv- oder Ruhestand befindliche Personen erwerben, die auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung Exekutivdienst versehen oder versehen haben.
3. Außerordentliche Mitglieder
Die außerordentliche Mitgliedschaft kann Personen, mit denen einer der Exekutivwachkörper ein intensives dienstliches Einvernehmen pflegt und die zugleich Bedienstete der österreichischen Sicherheitsverwaltung, der Zollverwaltung oder der Finanzpolizei sind und Witwen oder Witwern von Mitgliedern verliehen werden.
4. Ehrenmitglieder
Die Ehrenmitgliedschaft kann an Personen verliehen werden, die dem Vereinszweck und somit dem Verein bzw. der IPA in besonders herausragender Art und Weise entsprochen haben. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet nach Antragstellung durch den Bundesvorstand des Hauptvereines oder durch den Landesgruppenvorstand, die Delegiertenversammlung des Hauptvereines.
5. Fördernde Mitglieder
Als fördernde Mitglieder können Personen aufgenommen werden, von denen anzunehmen ist, dass sie dem Vereinszweck dem Verein bzw. der IPA förderlich sein werden und sich dem Vereinszweck dem Verein bzw. der IPA durch besondere Leistungen verbunden zeigen. Die Mitgliedschaft als förderndes Mitglied wird auf Antrag mit Beschluss des Vereines oder des Bundesvorstandes des Hauptvereines sowie durch Ausstellung und Übergabe eines Mitgliedsausweises erworben.
6. Assoziierte Mitglieder
„Assoziierte Mitglieder“ sind nach den Regeln der IPA vorgesehen. Diese besitzen weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Assoziierte Mitglieder erhalten den internationalen Mitgliedsausweis.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!